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Ausbildung als Bauwerksabdichter (m/w/d)

Wasserdicht müssen nicht nur die Alibis von Mafiapaten sein, sondern auch Bauwerke wie Brücken, Tunnel und Terrassen. Dafür zu sorgen, dass die Gebäude nicht schlapp wie ein nasser Waschlappen werden, ist deine Mission als Bauwerksabdichter.Entscheidest du dich für den Beruf des Bauwerksabdichters, schützt du Gebäude vor Luft- und Bodenfeuchtigkeit sowie Regen und Grundwasser. Arbeit findest du in der Bauwirtschaft, im Brücken-, Tunnel- und Deponiebau, in der Gebäudetrocknung und im Tiefbau. Als Bauwerksabdichter tummelst du dich in Baugruben, robbst durch Schächte und balancierst auf Dächern. Dabei bewertest du zunächst die abzudichtenden Untergründe, stellst Schutzschichten und Beläge her und baust Dämmstoffe ein. Am Ende prüfst du die Dichtungen auf Zweckmäßigkeit und Qualität. Du hantierst bei der Arbeit mit unterschiedlichen Geräten - vom Gasbrenner über den Schmelzkocher bis zum Schweißautomaten. Manchmal sind auch Mauer-, Beton-, Stemm- und Putzarbeiten von dir gefordert.

Jetzt nur nicht schwindeln


Da du bei der Arbeit teilweise auf Dächer oder Gerüste klettern musst, solltest du auf jeden Fall schwindelfrei sein. Außerdem brauchst du eine anständige Portion Kraft, denn der Beruf des Bauwerksabdichters kann körperlich anstrengend sein. Zudem sollte dir sorgfältiges Arbeiten liegen. Denn damit die von dir behandelten Bauwerke wirklich dicht sind, muss deine Arbeit von hoher Qualität sein. Aber nicht nur die Gebäude wollen richtig geschützt werden, auch Passanten und Kollegen müssen vor dir sicher sein. Deshalb benötigst du jede Menge Umsicht. Deine Flexibilität sorgt dafür, dass du dich an sich ändernde Bauorte und -bedingungen anpassen kannst. Wenn du dann auch noch fit in Mathe, Physik sowie Werken und Technik bist, kannst du sicher bald den Schmelzkocher anschmeißen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


 Hinweis für Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet  § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.

Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.

 

Ausbildungsplätze/Praktika

Freie Ausbildungsplätze
Offene Ausbildungsplätze als Bauwerksabdichter (m/w/d): 0
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Bauwerksabdichter (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater helfen bei Fragen rund um die Ausbildung oder bei Problemen gerne weiter.



Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Weitere Informationen zur Ausbildung als Bauwerksabdichter (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).