Ausbildung als Maler und Lackierer (m/w/d)
Dir kann es gar nicht zu bunt werden? Dann fühlst du dich in dem Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch. Dafür sorgt allein schon die Farbe, mit der du Gebäuden innen und außen ein individuelles Aussehen gibst.Der Handwerksberuf bietet drei Fachrichtungen zur Auswahl - da muss jeder Maler Farbe bekennen. Die erste heißt "Gestaltung und Instandhaltung": Wer sich dafür entscheidet, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit verschiedenen Maltechniken, Tapeten oder Dekorputzen.
Traditionsreich - aber immer noch up to date - kommt die Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" daher. Hier sanierst du wertvolle Fassaden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegenstände und Plastiken - manchmal kannst du sogar die althergebrachte Methode des Vergoldens anwenden.
Wer sich für die Fachrichtung "Bauten- und Korrosionsschutz" entscheidet, beschichtet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnahmen durch - vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude aus Beton, Stahl oder Metall.
Know-how und Materialkunde
Doch für diesen Beruf reicht es bei weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unterschiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how und Wissen. Maler und Lackierer übernehmen Restaurierungsarbeiten genauso wie Untergrundbehandlungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung.
Der Malerberuf hat Zukunft: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk können auch als Vorarbeiter tätig sein. Viele absolvieren später ihre Meisterprüfung. Für Karriere-Typen ist sogar ein Bachelor-Studium drin. Oder du wirst Techniker oder Restaurator im Malerhandwerk - rosige Aussichten also.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 770,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 1015,00 € |
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/Innungen/Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
Ausbildungsplätze/Praktika
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Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf
Weitere Informationen zur Ausbildung als Maler und Lackierer (m/w/d) gibt es beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).